Gefährdungsbeurteilung "Psyche" (GBP)

Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit durchzuführen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).

Welcher Nutzen bietet die GBP für Unternehmen?

Kompetent durchgeführt und umgesetzt, kann die Gefährdungsbeurteilung nicht nur psychische Belastungen reduzieren, sondern auch weitere positive Effekte erzielen wie:
 
  • die Verbesserung der Arbeitsabläufe, der Prozesse, der Kommunikation sowie des Arbeitsklimas
  • die Steigerung der Arbeitsmotivation
  • die Erhöhung der affektiven Bindung an das Unternehmen und
  • die Verringerung von Fehlern und Fehlzeiten

Das GKM-Institut berät und unterstützt Sie bei:

  • der Prozessplanung und Durchführung
  • der Ermittlung und der Beurteilung der Belastungsfaktoren
  • der Ableitung von Maßnahmen sowie
  • der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Welchen Qualitätsanspruch hat das GKM-Institut?

GKM setzt die Gefährdungsbeurteilung "Psyche" nach den Leitlinien der Gefährdungsbeurteilung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sowie den Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) um. Wir bieten Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik mit evaluierten Erhebungsverfahren, z. B. den Screeningskalen für die Gefährdungsbeurteilung "Psychischer Belastungsfaktoren".
 
Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf info@gkm-institut.de.