Finanzielle Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung wird vom Staat gefördert!
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt meistens 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 -1500 Euro je Bildungsscheck).
In der Regel muss erst die Förderung beantragt werden und dann erst darf die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen!
Wenn Ihnen ein Bildungsgutschein o. ä. ausgestellt wurde, dann machen Sie von diesem bitte eine Fotokopie.
Das Original senden Sie uns bitte zeitnah auf postalischem Wege an:
GKM - Institut für Gesundheitspsychologie
Am Derkmannsstück 43
58239 Schwerte
info@gkm-institut.de
Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten Ihres Bundeslandes finden Sie unter:
Brandenburg: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2020/
Hamburg: https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/
Nordrhein-Westfalen: Der Bildungscheck: https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Bildungsscheck_NRW./1
Rheinland-Pfalz: Der Qualicheck. https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung
Das GKM-Institut ist als Weiterbildungsinstitut in Rheinland-Pfalz anerkannt.
Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-weiterbildung-react-eu-
Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/
Thüringen: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung
Bildungsurlaub
Hessen: Sie können Bildungsurlaub als Arbeitnehmer*in beantragen unter (ganz nach unten scollen):
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen-fuer-arbeitnehmende/
Die GKM-Akademie ist QM-testiert nach LQW .