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Zusammenarbeit der EU-Sozialpartner in der Bekämpfung von Stress am Arbeitsplatz

Die vier großen europäischen Organisationen der Sozialpartner Haben eine Rahmenvereinbarung über Stress am Arbeitsplatz unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde anschließend der Europäischen Kommission unterbreitet. Sie ist das Ergebnis von neunmonatigen Verhandlungen und soll von den Mitgliedern von EGB, UNICE/UEAPME und CEEP und nicht durch europäische Rechtsvorschriften umgesetzt werden.

Mit der Vereinbarung, die sich ausschließlich mit der Thematik des arbeitsbedingten Stresses befasst, soll das Verständnis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Problematik verbessert werden. Vorgeschlagen wird ein Verfahren zur Ermittlung und Bekämpfung der Probleme.

In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Mitglieder von EGB, UNICE/UEAPME und CEEP, die Vereinbarung entsprechend den für die Sozialpartner spezifischen nationalen Gepflogenheiten umzusetzen.

Die vier Unterzeichnerparteien sind der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE), der europäische Verband des Handwerks sowie der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) sowie der Europäische Zentralverband der Öffentlichen Wirtschaft (CEEP).

Den vollständigen Text der Rahmenvereinbarung finden Sie hier.

 

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